Jahrespauschale
Eigentümer und Dauermieter von Ferienhäusern können auf eigenes Begehren hin, für sich und ihre Familienmitglieder die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale abgelten. Die Pauschale ist persönlich und nicht übertragbar. Sie wird auf der Basis von 30 Übernachtungen pro Geschäftsjahr berechnet.
Die Jahrespauschale wird einmal jährlich im Monat November erhoben und ist vom 01. November bis zum 31. Oktober im Folgejahr gültig.
Gebühr: CHF 60.00 für Erwachsene ab 16 Jahre, CHF 30.00 für Kinder im Alter von 6 – 16 Jahren. Kinder unter 6 Jahre sind von der Kurtaxe befreit.