Jahrespauschale
Eigentümer und Dauermieter von Ferienhäusern können auf eigenes Begehren hin, für sich und ihre Familienmitglieder die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale abgelten. Die Pauschale ist persönlich und nicht übertragbar. Sie wird auf der Basis von 30 Übernachtungen pro Geschäftsjahr des Tourismusvereins berechnet.
Sie wird einmal jährlich erhoben und beträgt für die Zeitspanne von 12 Monaten (01. November bis 31. Oktober)
CHF 60.00 für Erwachsene und CHF 30.00 für Kinder im Alter von 7 – 16 Jahren. Kinder bis 6 Jahre sind von der Kurtaxe befreit.